|
Schleswig-Holstein
stellt geographisch den südlichen Abschluss der Halbinsel
Jütland und den nördlichen Teil der Norddeutschen Tiefebene
dar und ist eingeschlossen zwischen der Nordsee im Westen, der
Ostsee und Mecklenburg-Vorpommern im Osten, Hamburg und Niedersachsen
im Süden und Dänemark im Norden. Die Küstenlinie
des Landes hat einen Anteil von 3,2 % an der gesamten europäischen
Küstenlinie. Im Städtchen Nortorf befindet sich der
Geographische Mittelpunkt.
Historisch besteht Schleswig-Holstein aus den Landesteilen Schleswig,
Holstein, Lübeck und dem ehemaligen Herzogtum Lauenburg;
die Grenze zwischen den Landesteilen Schleswig und Holstein wird
durch die Flüsse Eider und Levensau (knapp nördlich
von Kiel) markiert, sie bildete bis 1806 bzw. 1864 (deutsch-dänischer
Krieg) auch die Nordgrenze des Heiligen Römischen Reiches
bzw. des Deutschen Bundes. Nachdem aus den Herzogtümern Schleswig
und Holstein eine preußische Provinz gebildet worden war,
wurde 1876 das Herzogtum Lauenburg als Landkreis angegliedert.
Im Rahmen einer Gebietsarrondierung (Groß-Hamburg-Gesetz)
fielen 1937 das bis dahin oldenburgische ehemalige Fürstbistum
Eutin, die Hansestadt Lübeck und die vormals Hamburger Exklaven
Geesthacht, Großhansdorf und Schmalenbeck an Schleswig-Holstein.
Im Tausch dafür gingen die holsteinischen Städte Altona
(bis dahin größte Stadt des Landes) und Wandsbek sowie
mehrere Landgemeinden, darunter Blankenese, an Hamburg
Landschaften
in Schleswig-Holstein
Die Landschaft Schleswig-Holsteins gliedert sich von West nach
Ost in die Marsch, die hohe und niedere Geest und das Schleswig-Holsteinische
Hügelland (auch Östliches Hügelland genannt). Diese
Landschaft und auch die Geest sind in der letzten Eiszeit als
Endmoränenlandschaft entstanden. Weiter östlich befindet
sich die ebenfalls zum Bundesland gehörende Insel Fehmarn,
welche auch in der letzten Eiszeit entstand, allerdings als Grundmoränenlandschaft.
Größter Fluss des Landes ist die Eider, höchste
Erhebung der Bungsberg (168 m).
Die Westküste
ist durch das Wattenmeer geprägt, wobei im Norden (Nordfriesland)
neben den Nordfriesischen Inseln zahlreiche Halligen vorgelagert
sind, die Halbinsel Eiderstedt ins Meer hineinragt. Die Landschaftsnamen
der Wiedingharde und der Bökingharde sind heute noch als
Bezeichnung von Ämtern erhalten. Südlich davon und schon
teilweise in der Geest liegt die Nordergoesharde, die Südergoesharde
ist eine reine Geestlandschaft. Zu der Landschaft der Inseln und
Halligen gehört ebenfalls die Insel Helgoland.
Südlich von Nordfriesland liegt zwischen Eider- und Elbmündung
die Landschaft Dithmarschen, die sich aus den Gebieten Norderdithmarschen
und Süderdithmarschen zusammensetzt. Daran schließen
dann die Elbmarschen mit der Wilstermarsch und der Kremper Marsch
an.
Die ebenfalls sehr fruchtbare Ostküste ist durch Förden
und Buchten in die hügeligen Halbinseln Angeln, Schwansen,
Dänischer Wohld und Wagrien gegliedert. Die Landschaft um
die großen Holsteinischen Seen wird als Holsteinische Schweiz
bezeichnet. Die Landschaft der Hüttener Berge liegt im Binnenland
an der Grenze zur Geest.
Die Geest selbst konnte aufgrund der für den Ackerbau wenig
geeigneten Böden erst spät erschlossen werden
selbst die Versuche der Heide- und Moorkolonisation im 18. Jahrhundert
können noch als gescheitert angesehen werden. Entsprechend
dünn gesät sind hier die traditionellen Landschaften.
Dabei sind besonders die Schleswigsche Geest auf der schon früh
für den Verkehr wichtigen Landenge zwischen Schlei und der
Eider mit der bereits genannten Südergosharde und der Landschaft
Stapelholm zu nennen. Bei Neumünster liegt die Landschaft
Aukrug, heute ein Naturpark, und östlich von Hamburg die
Landschaft Stormarn, deren östlicher Teil heute den Kreis
Stormarn bildet.
Das Land beherbergt
mit dem Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer den größten
Nationalpark Mitteleuropas, der zum Teil auch als Biosphärenreservat
ausgewiesen ist. Außerdem liegt mit den Naturschutzgebieten
Hohes Elbufer zwischen Tesperhude und Lauenburg und
Lauenburger Elbvorland als Kerngebieten ein
wenn auch geringer Teil des Biosphärenreservats Flusslandschaft
Elbe in Schleswig-Holstein
Insgesamt
wurden in den letzten 80 Jahren durch Landesverordnungen insgesamt
189 Naturschutzgebiete und 275 Landschaftsschutzgebiete festgelegt.
Ohne den Nationalpark nehmen die Gebiete 2.000 km² ein, wovon
etwa 1.600 km² Meer- oder Wattgebiete sind. Oft betreuen
Naturschutzverbände die Gebiete aufgrund eines Vertrages
mit dem Land. Zusätzlich bestehen fünf Naturparke, die
in den Hüttener Bergen, am Westensee, in Aukrug, in der Holsteinischen
Schweiz und um die Lauenburgischen Seen liegen, von denen jedoch
keiner Meeres- oder Küstengebiete einschließt. Unmittelbar
an den Naturpark Lauenburgische Seen schließt in Mecklenburg-Vorpommern
das Biosphärenreservat Schaalsee an.
In Schleswig-Holstein
leben 2,82 Millionen Einwohner, die Bevölkerungsdichte von
179 Einwohnern/km² ist die sechstdünnste in Deutschland.
Der Altersaufbau und die Geschlechterverteilung entspricht weitgehend
der in der gesamten Bundesrepublik. 45,7 % der Frauen sind verheiratet,
12,9 % verwitwet und 6,4 % geschieden. Bei den Männern sind
es 47,7 %, 2,6 % und 5,4 %. Die Bevölkerungsdichte ist ungleichmäßig
verteilt. Neben den kreisfreien Städten ist das Hamburger
Umland, insbesondere die Kreise Pinneberg und Stormarn dicht besiedelt,
der Landesteil Schleswig und der Kreis Dithmarschen dagegen sehr
dünn.
Schleswig-Holstein
wurde nach der letzten Eiszeit von Jägern und Sammlern besiedelt.
Ab etwa 4000 v. Chr. kamen Ackerbauern ins Land, die zwischen
3500 und 2800 Megalithanlagen errichteten, von denen nur noch
über 100 erhalten sind. Vermutlich bereits seit der Bronzezeit
führte der Ochsenweg durch das Land, der dem Handel der nordjütischen
Viehbestände diente.
In der Zeit der Völkerwanderungen verließen zahlreiche
der zu den Germanen zählenden Volksgruppen das Land, so wanderten
zwischen dem 3. und dem 5. Jahrhundert die Angeln aus dem gleichnamigen
Gebiet nördlich der Schlei nach Britannien aus, wo sie sich
mit anderen Völkern zu den Angelsachsen vereinigten und namensgebend
für das spätere England wurden. Schleswig-Holstein war
zu der Zeit sehr gering besiedelt.
Bis zum frühen Mittelalter entwickelten sich im heutigen
Schleswig-Holstein vier Völker- und Sprachgruppen: Im nördlichen
Teil bis zu einer Linie Eider Treene Eckernförde
germanische Jüten[4] und nordgermanische Dänen, im nordwestlichen
Teil seit dem 7. Jahrhundert westgermanische Friesen, im östlichen
Teil slawische Abodriten, im südwestlichen Teil bis zur Linie
Eider Kiel Preetz Eutin Elbe westgermanische
Sachsen, deren Stamm der Holsten später namensgebend für
den südlichen Landesteil Holstein wurden.
Nach der Auswanderungswelle der Angeln drangen dänische und
jütische Siedler nordöstlich ins Land vor. Sie gründeten
um 770 mit Haithabu einen der bedeutendsten Handelsplätze
des frühen Mittelalters und errichteten mit dem Danewerk
einen Schutzwall gegen die Sachsen. Im Zuge der Sachsenkriege
kam der südliche Teil des Landes unter den Einfluss des Frankenreichs.
Zwischen 768 und 811 kam es immer wieder zu Konfrontationen zwischen
dem König des Frankenreiches und späteren christlichen
Kaiser Karl dem Großen und den heidnischen Nordgermanen,
in deren Zuge auch das Danewerk ausgebaut wurde. 811 wurde in
einem Friedensvertrag die Eider als Grenze zwischen dem Karolinger-
und dem Dänenreich festgeschrieben.
Mit der zunehmenden Besiedlung im 12. und 13. Jahrhundert verlor
die Eidergrenze ihre tatsächliche Bedeutung als Trennungslinie,
sie blieb aber bis zum Ende des Heiligen Römischen Reiches
1806 bzw. bis 1864 als Grenze zwischen Schleswig und Holstein
bestehen. Bis zur Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
1900 war sie zudem eine juristische Grenze, da in Schleswig bis
zu diesem Zeitpunkt noch das Jütische Recht Dänemarks
galt. Ab 1111 wuchs beiderseits der Eider die Eigenständigkeit,
aus der die Herzogtümer Schleswig und Holstein (damals noch
als Grafschaft) hervorgingen. Zugleich wurden zwischen den beiden
Gebieten immer engere politische und wirtschaftliche Verbindungen
geknüpft.
m frühen
13. Jahrhundert versuchte der dänische König, auch Holstein
in sein Reich zu integrieren, er scheiterte nach anfänglichen
Erfolgen jedoch 1227 in der Schlacht von Bornhöved am Widerstand
norddeutscher Fürsten. Ab 1250 entwickelte sich die Hanse
zu einem bedeutenden Macht- und Wirtschaftsfaktor und Lübeck
wurde zu einer der bedeutendsten Städte Nordeuropas. Ab 1386
zeigten sich Schleswig und Holstein erstmals vereint im Wappen,
als die Schauenburger Grafen Schleswig als dänisches Lehen
erhielten und so die südliche Grafschaft und das nördliche
Herzogtum unter einem Landesherrn banden.[5] Nachdem holsteinische
Grafen im 14. Jahrhundert ihren Einfluss weit nach Jütland
hinein ausdehnen konnten, gelang es Margrete I. um 1400, wieder
die dänische Lehnshoheit in Schleswig zu erlangen. Aber auch
sie musste die Besitzansprüche der holsteinischen Adligen
in Schleswig anerkennen.
Durch zahlreiche Erbteilungen und Heimfälle ist die Territorialgeschichte
Schleswigs und Holsteins sehr verwickelt. Der Dynastie der Schauenburger
gelang es jedoch, eine schleswig-holsteinische Herrschaft zu errichten,
so dass im Spätmittelalter von Schleswig-Holstein als einem
faktisch zusammenhängenden Territorium gesprochen werden
kann. 1474 wurde aus der Grafschaft Holstein das gleichnamige
Herzogtum.
1460 wählte
die schleswig-holsteinische Ritterschaft nach dem Aussterben der
Schauenburger in direkter Linie den dänischen König
Christian I. aus dem Haus Oldenburg zum Landesherrn, er war ein
Neffe des letzten Schauenburgers Adolf VIII. Die im Vertrag von
Ripen beschlossene Regelung bestimmte für die Herzogtümer,
dat se bliven ewich tosamende ungedelt (dass sie ewig
ungeteilt zusammenbleiben), eine Satzung, die schon bald gebrochen
wurde. Der dänische König regierte Schleswig und Holstein
nicht in seiner Eigenschaft als König, sondern als Herzog
der beiden Gebiete, wobei das Herzogtum Schleswig ein königlich-dänisches
Lehen blieb, während das Herzogtum Holstein zum Heiligen
Römischen Reich Deutscher Nation gehörte und damit ein
Reichslehen war. Christian I. und seine Nachfolger auf dem Thron
waren demnach dänische Könige und deutsche Reichsfürsten
in Personalunion. Die dänische Vorherrschaft bestand bis
1864.
Christian III. führte 1542 mit der Kirchenordnung von Johannes
Bugenhagen die Reformation ein. Schon 1544 brach der König
den Vertrag von Ripen und übergab Teile der schleswig-holsteinischen
Herzogtümer an seine jüngeren Halbbrüder Johann
und Adolf I., wodurch die Teilherzogtümer Schleswig-Holstein-Gottorf
und Schleswig-Holstein-Hadersleben entstanden. 1564 übergab
sein Sohn, König Friedrich II., ebenfalls Teile seines Besitzes
in den Herzogtümern an seinen Bruder Johann, womit ein weiteres
Teilherzogtum in Schleswig-Holstein entstand, das Herzogtum Schleswig-Holstein-Sonderburg.
Dieses Mal verweigerten die Stände ihre Zustimmung zum erneuten
Bruch des Vertrags von Ripen und versagten ihm die Huldigung,
so dass der Herzog von Sonderburg zum ersten der Abgeteilten Herren
ohne Regierungsrechte wurde. Der Sonderburger Anteil zerfiel im
Folgenden in zahlreiche abgeteilte Duodezherzogtümer. Das
Haderslebener Herzogtum wurde aufgrund fehlender männlicher
Erben schon 1580 wieder aufgelöst, das Herzogtum Schleswig-Holstein-Gottorf
jedoch entwickelte sich zu einem bedeutenden politischen und kulturellen
Machtfaktor. Unter den Gottorfer Herzögen wurden unter anderem
die Schlösser von Husum, Reinbek und Tönning errichtet,
die Schlösser von Kiel und Gottorf erneuert und vergrößert
und außerdem die Universität Kiel gegründet. Weiter
stellte die Familie die Fürstbischöfe von Lübeck.
Der Gegensatz zwischen königlichem Anteil und herzoglichen
also Gottorfschen Anteil prägte die Politik
der Herzogtümer der nächsten zwei Jahrhunderte. Die
Verwaltungsgebiete der einzelnen Herrschaftsbereiche, die sogenannten
Ämter, Harden und Landschaften wurden unter anderem nach
der Höhe der Steuerkraft aufgeteilt, so dass weder der königliche,
noch der herzogliche Anteil über vollständig zusammenhängende
Gebiete verfügten und Schleswig-Holstein sich in einen Flickenteppich
kleinerer Einheiten gliederte. Während der herzogliche Anteil
direkt durch die Gottorfer Linie aus dem namensgebenden Schloss
Gottorf regiert wurde, setzte das dänische Königshaus
stellvertretend für die Verwaltung seines Anteils die sogenannten
Statthalter ein. Einen Ausnahmestatus hatten die Güterbezirke
inne, weitgehend selbstständige Bereiche, die sich zumeist
im Besitz der uradeligen Familien befanden und die abwechselnd
unter königlicher und herzoglicher Oberhoheit standen. Die
Güter standen in hoher wirtschaftlicher Blüte und der
Landadel erlebte in dieser Epoche Schleswig-Holsteins sein Goldenes
Zeitalter. Weitere Sonderrollen im schleswig-holsteinischen
Staatsgefüge hatten das Fürstbistum Lübeck, die
Grafschaft Holstein-Pinneberg und die hieraus hervorgehende Grafschaft
Rantzau, sowie das damals noch nicht zu Holstein zählende
Herzogtum Sachsen-Lauenburg.
Während im Süden des Reiches 1618 der Dreißigjährige
Krieg ausbrach, blieben Schleswig und Holstein vorerst von Kampfhandlungen
verschont und erlebten, bedingt durch die ertragreiche Agrarwirtschaft,
eine Hochphase. 1625 griff Dänemark in die Kriegshandlungen
ein, wodurch sich die Kampfhandlungen ab 1627 auch in die Herzogtümer
verlagerten. Besonders die Festungen in Holstein, wie Krempe,
Glückstadt und Breitenburg, waren Ziel der Angriffe. Der
Dreißigjährige Krieg in Schleswig und Holstein endete
1629 vorerst mit dem Frieden von Lübeck. Die Herzogtümer,
die bisher weniger schwer verwüstet waren als andere Landstriche
des Deutschen Reichs, erholten sich in der Folge, bis sie ab 1643
durch den Torstenssonkrieg erneut in die Kampfhandlungen eingezogen
und verwüstet wurden.
Im Laufe des 17. Jahrhunderts führte der Gegensatz zwischen
herzoglichem und königlichem Anteil zu zunehmenden Konflikten
zwischen beiden Parteien. Das Gottorfer Herzogtum forderte größere
Souveränität und wandte sich von Dänemark ab und
stattdessen dem Königreich Schweden zu. Dies gipfelte zum
Ende des Jahrhunderts in einer mehrfachen Besetzung des herzoglichen
Anteils durch Dänemark. Mit Beginn des 18. Jahrhunderts brach
der Große Nordische Krieg aus. Gottorf stand auf der Seite
Schwedens, was nach der Niederlage des Königsreichs 1713
zu einer vollständigen Annektierung des herzoglichen Anteils
in Schleswig durch Dänemark führte. Das einstige Gottorfer
Herzogtum verfügte im Folgenden nur noch über die Besitzungen
in Holstein, die Annexion wurde 1720 im Frieden von Frederiksborg
als rechtmäßig erklärt.
Im Laufe des 18. Jahrhunderts bemühte sich Dänemark,
sein Herrschaftsgebiet zu einen und den so genannten Gesamtstaat
zu vollenden. Die zahlreichen Teilherzogtümer Schleswig-Holsteins,
die aus dem Sonderburger Anteil hervorgegangen waren, wurden im
Falle eines ausbleibenden Erben bereits nicht mehr als neues Lehen
vergeben, sondern dem dänischen Königreich zugeführt.
Nachdem der Gottorfer Anteil in Holstein durch Erbgänge in
Personalunion mit dem russischen Zarentitel vereinigt wurde, wurde
1773 der Vertrag von Zarskoje Selo ausgehandelt, durch den Schleswig
und Holstein fast ganz unter die Herrschaft des dänischen
Königs gerieten. 1779 wurde mit Schleswig-Holstein-Sonderburg-Glücksburg
das letzte abgeteilte Herzogtum aufgelöst.
m Jahre 1800
befand sich ganz Schleswig-Holstein mit Ausnahme des Fürstentums
Lübeck und des zu dieser Zeit noch eigenständigen Herzogtums
Sachsen-Lauenburg unter dänischer Verwaltung. Die
Stadt Altona, heute ein Bezirk Hamburgs, galt als zweitgrößte
Stadt des Königreichs nach Kopenhagen. Der sowohl in Dänemark
wie auch in Deutschland aufkommende Nationalismus führte
zu einem Gegensatz hinsichtlich der Zugehörigkeit der sogenannten
Elbherzogtümer, der in zwei Kriegen mündete. Umstritten
war dabei nicht das ausschließlich deutsch besiedelte Holstein,
das ja seit dem frühen Mittelalter zum Heiligen Römischen
Reich und nach 1815 auch zum Deutschen Bund gehörte und lediglich
vom dänischen König regiert wurde, sondern das Herzogtum
Schleswig. Sowohl in Deutschland wie in Dänemark wurde das
Land von den national gesinnten Liberalen zur Gänze beansprucht,
obwohl es in einen überwiegend dänischsprachigen und
dänischgesinnten Norden und einen überwiegend deutschsprachigen
und deutschgesinnten Süden geteilt war.
In dem Sylter Nordfriesen Uwe Jens Lornsen fand der deutschsprachige
und deutschgesinnte Süden Schleswigs 1830 einen ersten wortgewaltigen
Fürsprecher; er und seine Mitstreiter schrieben oft Schleswigholstein,
um die Zusammengehörigkeit der beiden Gebiete auch orthographisch
auszudrücken. Ab 1840 versuchten sowohl deutsche als auch
dänische Nationalliberale verstärkt in Schleswig Einfluss
zu gewinnen, so dass sich ein Konflikt abzeichnete. Dieser brach
im Zusammenhang mit der Märzrevolution 1848 offen aus: In
Kiel wurde eine provisorische Regierung ausgerufen, die die Aufnahme
eines vereinten Schleswig-Holsteins in den Deutschen Bund verlangte,
während gleichzeitig in Kopenhagen eine nationalliberale
Regierung ernannt wurde, der mehrere sogenannte Eiderdänen
angehörten, deren Ziel die verfassungsmäßige Eingliederung
Schleswigs in das Dänische Reich und die Trennung des Gebiets
vom unbestritten deutschen Holstein war.
Die Unvereinbarkeit beider Forderungen führte zum Schleswig-Holsteinischen
Krieg (18481851), in dem deutschgesinnte Schleswig-Holsteiner
(letztlich vergeblich) versuchten, die dänische Oberhoheit
zu beenden. Nach dem Willen der deutschen Nationalliberalen sollte
auch Schleswig Mitglied des Deutschen Bundes werden und vereint
mit Holstein ein souveräner Staat unter Regierung des Augustenburger
Herzogs Christian August sein. Nach deutscher Auffassung galt
das salische Recht auch in Schleswig, womit der Augustenburger
Herzog legitimer Erbe in beiden Herzogtümern gewesen wäre,
nachdem der dänische König und Herzog Friedrich VII.
keine Nachkommen hatte. Nach dänischer Auffassung könnte
der Herzog von Augustenburg als Thronerbe in Holstein gelten,
jedoch nicht in Schleswig, wo nach dänischem Recht auch die
Erbfolge durch die weibliche Linie bestand.
Zunächst wurde die schleswig-holsteinische Erhebung von der
Paulskirchenversammlung unterstützt, doch auf Druck der europäischen
Großmächte zogen sich die preußischen Armeen
und die Bundestruppen zurück und überließen die
selbsternannte Kieler Regierung ihrem Schicksal. Der dänische
Sieg bei Idstedt 1850 beendete vorerst die deutschen Hoffnungen
auf ein deutsches Schleswig-Holstein, der status quo ante wurde
wiederhergestellt auch auf internationalen Druck. Am 2.
Juli 1850 wurde schließlich der Frieden von Berlin zwischen
dem Deutschen Bund und Dänemark geschlossen. Eine Antwort
auf die Schleswig-Holsteinische Frage konnte jedoch nicht gefunden
werden.
In dänischen
Gesamtstaat herrschte seit Einführung des Grundgesetzes 1849
eine konstitutionelle Monarchie im Königreich und Absolutismus
in Holstein, jedoch mit einem gemeinsamen Staatsrat, was die Gesetzgebung
erschwerte. Dänemark verabschiedete im November 1863 eine
Verfassung, die neben den einzelnen Verfassungen des Königreichs
und des Herzogtums Schleswigs für die gemeinsamen Angelegenheiten
der beiden gelten sollte. Da die Friedensbestimmungen von 1851
damit gebrochen waren, ergriff der preußische Kanzler Bismarck
die Chance, die schleswigsche Frage im deutschen Sinne zu lösen.
Nach der Verstreichung eines sehr kurzen Ultimatums erklärten
Preußen und Österreich Dänemark den Krieg. Den
Deutsch-Dänischen Krieg konnten Preußen und Österreich
im April 1864 für sich entscheiden. Verhandlungen über
eine Teilung Schleswigs führten nicht zu einer Lösung,
so dass Schleswig und Holstein von den Siegern zunächst gemeinsam
als Kondominium verwaltet wurden. Nach der Gasteiner Konvention
1865 kamen Schleswig und Lauenburg unter preußische Verwaltung,
Holstein unter die Österreichs. Nur kleine Teile im Norden
Schleswigs blieben dänisch: die Insel Ærø, sieben
Kirchspiele südlich von Kolding und ein Streifen um Ribe;
dafür gab Dänemark seine Ansprüche auf die königlichen
Enklaven an der schleswigschen Westküste auf.
Nach dem Preußisch-Österreichischen Krieg 1866 wurde
Schleswig-Holstein 1867 als Ganzes eine preußische Provinz.
Im Gegensatz zu den ursprünglichen Hauptzielen der meisten
deutschen Schleswig-Holsteiner Loslösung von Dänemark
und Mitgliedschaft als eigenständiges Staatsgebilde innerhalb
des Deutschen Bundes erreichten die Herzogtümer also
nur die Loslösung vom Dänischen Gesamtstaat, nicht jedoch
ihre Unabhängigkeit. 1871 wurde das Deutsche Reich gegründet.
Die Schleswig-Holsteinische Frage war ein zentraler Aspekt der
Politik Bismarcks, die schließlich zur Reichseinigung führte.
Abgeschlossen
wurde die völkerrechtliche Auseinandersetzung mit Dänemark
jedoch erst 1920. Unter Druck und Aufsicht der Siegermächte
des Ersten Weltkriegs wurde die im Prager Frieden 1866 zwischen
Preußen und Österreich auf Intervention Napoleon III.
in Artikel 5 zunächst festgeschriebene, 1879 von den beiden
Vertragsparteien aber einvernehmlich annullierte Klausel zur Volksabstimmung
in Nordschleswig zwangsweise umgesetzt. Deutschland musste als
Verlierer des Krieges einen ungünstigen Zuschnitt der Stimmbezirke
sowie unvorteilhafte Abstimmungsmodi (en bloc im Norden, gemeindeweise
in Mittelschleswig) akzeptieren, was unter anderem zum Verlust
der überwiegend deutschgesinnten Städte Apenrade, Sonderburg
und Tondern sowie der grenznahen deutschgesinnten Teile des Kreises
Tondern führte (siehe auch Nordschleswig). Der mittlere Stimmbezirk
(mit Flensburg) war besonders hart umstritten, entschied sich
dann aber deutlich mit über 80 % für die Zugehörigkeit
zum Deutschen Reich.
Gleichzeitig kam es zu Debatten über die Möglichkeit,
Schleswig-Holstein (oder Teile davon) als von Deutschland unabhängigen
Staat unter alliiertem Schutz zu konstituieren. Ähnliche
Pläne waren von alliierter Seite bereits während des
Krieges erwogen worden, wobei strategische Gründe die Hauptrolle
spielten (Kanalstaat). Diese Ideen besaßen jedoch
nie ernsthaft eine größere Unterstützung und erklären
sich aus den Spekulationen nach dem von Deutschland verlorenen
Krieg. In der Folgezeit setzte sowohl nördlich als auch südlich
der Grenze die Tendenz ein, sich weniger zum jeweils auf der anderen
Seite der Grenze liegenden Gebiet Schleswigs als zur jeweiligen
Zentralmacht zu orientieren.
Größere Kartenansicht
|