Regierungsbezirk
Verwaltungsgliederung
DeutschlandsRegierungsbezirke:
Stand: 1. August 2008 (einschließlich der ehemaligen Regierungsbezirke
in Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt)
In Deutschland ist ein Regierungsbezirk der Bezirk einer allgemeinen
Landesmittelbehörde, in der ressortverschiedene Aufgaben
gebündelt werden. Diese Behörde wird von einem Regierungspräsidenten
geleitet und trägt selbst die Bezeichnung Regierungspräsident
(historisch), Regierungspräsidium (in Baden-Württemberg,
Hessen), Regierung (in Bayern) oder Bezirksregierung (in Nordrhein-Westfalen).
Die Landesmittelbehörde steht als Mittelinstanz zwischen
oberen und obersten Landesbehörden (Ministerium) und dem
Landrat als unterer Landesbehörde für den Bezirk eines
Kreises.
Diese Verwaltungsebene ist nur in einigen größeren
Flächenländern eingerichtet. Teilweise wird diskutiert,
die Regierungspräsidien abzuschaffen und die Aufgaben landesweit
zu bündeln (durch Ministerien oder Landesoberbehörden)
bzw. auf die kommunale Ebene zu verlagern. Mehrere Bundesländer
haben die Regierungsbezirke bereits abgeschafft.
In Baden-Württemberg allerdings wurden durch die Verwaltungsreform
von 2005 die Regierungspräsidien gestärkt, indem ihnen
viele Aufgaben bis dahin eigenständiger Landesbehörden
übertragen wurden. Eine ähnliche Entwicklung zeichnet
sich in Nordrhein-Westfalen ab. Mit Beginn 2007 werden verschiedene
Sonderbehörden (z. B. Staatliche Umweltämter, Ämter
für Agrarordnung, Ämter für Arbeitsschutz) in die
Bezirksregierungen eingegliedert. Ein Teil ihrer Tätigkeiten
soll dann auch zu den Kommunen verlagert werden. Die Industrievertreter
haben diesen Schritt ursprünglich als Bürokratieabbau
befürwortet. Zunehmend werden jedoch Befürchtungen laut
(BDI, VCI), dass die kommunalen Abhängigkeiten nicht mehr
den bisherigen unabhängigen rechtlichen Standard gewährleisten
können.
Wie funktioniert
das politische System in Deutschland? Wer macht die Gesetze? Welche
Rolle spielt die Bundeskanzlerin, welche der Bundespräsident?
Wer hat die Macht? Wie viele Parteien gibt es?
Nie wieder
eine Diktatur
Das Grundgesetz
fest in der Hand
Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Bundesstaat mit einer freiheitlich-demokratischen
Grundordnung. Was heute fest in der Verfassung verankert ist,
musste hart errungen werden.
Nach der Katastrophe des "Dritten Reiches", der nationalsozialistischen
Diktatur unter Adolf Hitler, entstand die Demokratie in Deutschland
nach 1945 neu. Die Verfassung blieb zunächst provisorisch.
Deutschlands
Verfassung ist das Grundgesetz
In West-Deutschland
wurde 1949 das heute noch gültige Grundgesetz verabschiedet.
Dieses sollte als Übergangs-Verfassung dienen, bis Deutschland
wiedervereinigt würde. Die Gültigkeit des Grundgesetzes
erstreckte sich zunächst auf die amerikanische, britische
und französische Besatzungszone im Westen. In der sowjetischen
Besatzungszone wurde ebenfalls 1949 die Deutsche Demokratische
Republik (DDR) gegründet. Seit dem 3. Oktober 1990 gibt es
nur noch eine wiedervereinigte Bundesrepublik Deutschland - und
aus der Übergangslösung wurde die erste gesamtdeutsche
Verfassung. Darauf basiert die freiheitlich-demokratische Grundordnung
Deutschlands.
Lehren
aus der Geschichte
Das Grundgesetz
schützt unter anderem die Freiheit des Einzelnen, garantiert
seine Würde und behandelt vor dem Gesetz alle Bürger
gleich - egal, welcher Rasse, Herkunft, Sprache oder Religion
sie sind. Außerdem wurde staatliche Macht durch die Gewaltenteilung
einer strengen Kontrolle unterworfen - nie wieder sollte ein Diktator
aus Deutschland kommen.
Ein föderaler
Staat mit drei Ebenen wurde aufgebaut: Bund und Länder teilen
sich die politische Macht. Die Länder übertragen zentrale
Kompetenzen an den Bund, wirken aber an dessen Gesetzgebung mit.
In anderen Bereichen sind die Länder in ihrer Gesetzgebung
eigenständig. Die Kommunen sind die dritte, unterste Ebene.
Gegen radikale, undemokratische Strömungen wurden Barrikaden
geschaffen: die "wehrhafte Demokratie" erlaubt es, verfassungswidrige
Parteien zu verbieten. 1952 wurde die neonazistische "Sozialistische
Reichspartei" (SRP) und 1956 die "Kommunistische Partei
Deutschlands" (KPD) verboten. Ferner kommt nicht jede Partei
ins Parlament: Erst wenn sie bei einer Wahl die Fünf-Prozent-Hürde
überwindet, ist sie im Parlament vertreten. Diese Regel soll
dem Deutschen Bundestag Stabilität verleihen.
Exportschlager
Staatsaufbau
Machtteilung, Grundrechte und Demokratie haben auch einen Wächter
bekommen - das Bundesverfassungsgericht. Es überprüft
auf Antrag Gesetze auf ihre Verfassungsmäßigkeit und
hilft jedem Bürger, seine Rechte und Freiheiten gegenüber
dem Staat durchzusetzen. Das Bundesverfassungsgericht war lange
Zeit ein internationales Unikat und wurde weltweit kopiert, so
zum Beispiel in Spaniens Verfassung.
Mehr Parteien
erzwingen politische Kompromisse
Das Austragen
gesellschaftlicher Konflikte und die Mobilisierung der Bürger
zu Bundestags- und Landtagswahlen übernehmen in Deutschland
die politischen Parteien. Zwei Volksparteien haben sich herausgebildet:
die konservative CDU/CSU und die sozialdemokratische SPD. Aber
auch andere politische Strömungen sind wahlweise im Bundestag
und in den Landtagen vertreten: liberale und grüne Ideen
kämpfen um Wähler, aber auch linke Ideen werden vertreten.
Gesellschaftliche Interessen nimmt das politische System durch
Verbände, Gewerkschaften und Interessengruppen auf.
Zwischen
Bundestag und Bundesrat
"Dem deutschen Volke" lautet die Inschrift über
dem Hauptportal des Reichstags. Hier tagt das deutsche Parlament.
Der Bundestag ist im Dienst der Bürger zusammen mit dem Bundesrat
für die Gesetzgebung zuständig.
Der Bundestag berät und entscheidet über neue Gesetze.
Er wählt den Bundeskanzler und kontrolliert die Regierungsarbeit.
Außerdem verabschiedet er jedes Jahr den Haushalt der Bundesrepublik.
Alle vier Jahre wählt das deutsche Volk die rund 600 Parlamentsabgeordneten.
Parlamentsarbeit
findet in den Ausschüssen statt
Die Abgeordneten
einer Partei bilden im Bundestag eine Fraktion. Entsprechend ihrer
Fraktionsstärke besetzen sie die ständigen und temporären
Ausschüsse. Dort wird die eigentliche parlamentarische Arbeit
gemacht - vor allem Beratungen über Gesetzesentwürfe,
Anträge und Anfragen.Dem
Bundestag steht der Bundestagspräsident vor. Er hat nach
dem Bundespräsidenten formal das zweithöchste Amt im
Staat, und zwar noch vor dem Bundeskanzler als Regierungschef.
Der Bundestagspräsident wird traditionell von der stärksten
Fraktion gestellt, repräsentiert das Parlament, leitet die
Sitzungen und achtet darauf, dass die Rechte der Volksvertretung
gewahrt bleiben.
Auch die
Bundesländer sind beteiligt
Im Bundesrat
wirken die 16 deutschen Bundesländer an der Gesetzgebung
des Bundes mit. Der Bundesrat setzt sich aus den 16 Regierungschefs
der Länder und aus Landesministern zusammen. Je mehr Einwohner
ein Bundesland hat, desto mehr Stimmen hat es im Bundesrat. Kleine
Bundesländer wie Bremen beispielsweise haben drei, große
wie Bayern dagegen sechs Stimmen.
Bis ein neues
Gesetz in Deutschland wirksam ist, durchläuft es mehrere
Phasen. Der Bundestag, der Bundesrat oder die Bundesregierung
schlagen Gesetze vor. Dann wird in Ausschüssen am Text gefeilt.
Bei der Abstimmung gilt: Jeder Abgeordnete ist nur seinem Gewissen
verpflichtet und ist frei in der Abstimmung. Doch oft genug stimmen
die Abgeordneten nach Fraktionszugehörigkeit einheitlich
ab, um ihren eigenen politischen Grundsätzen treu zu bleiben
und nach außen hin Einigkeit zu demonstrieren. Das nennt
man "Fraktionsdisziplin", nicht zu verwechseln mit Fraktionszwang,
der der Entscheidungsfreiheit des Abgeordneten widerspricht und
deshalb nicht erlaubt ist.
Wer zahlt,
bestimmt mit
Nach der Abstimmung
und Annahme im Bundestag gehen Gesetze in den Bundesrat, die zweite
Kammer. Im Gesetzgebungsverfahren unterscheidet man zwischen Einspruchsgesetzen
und Zustimmungsgesetzen. Gesetze, die Länder umsetzen müssen,
an deren Finanzierung sie beteiligt sind oder die die Verfassung
ändern, bedürfen der Zustimmung der Bundesländer.
Lehnt der Bundesrat ein solches Gesetz ab, muss der Gesetzesvorschlag
in den so genannten Vermittlungsausschuss. Dieser setzt sich aus
je 16 Vertretern von Bundestag und Bundesrat zusammen. Ein Kompromiss
wird ausgearbeitet, über den der Bundestag nochmals entscheiden
muss. Dann muss der Bundesrat zustimmen.
Alle anderen
Gesetze sind Einspruchsgesetze: Ein Einspruch des Bundesrats kann
vom Bundestag mit der Mehrheit seiner Mitglieder zurückgewiesen
werden. Fachminister, Bundeskanzler und schließlich der
Bundespräsident müssen das beschlossene Gesetz zu seiner
Ausfertigung unterzeichnen.
Das Regierungszentrum
Deutschlands
Das Bundeskanzleramt
- von den Berlinern "Waschmaschine" genannt
Die Berliner nennen das Kanzleramt wegen seiner merkwürdigen
Bauweise "Waschmaschine". Hier ist das Büro des
Bundeskanzler oder der Kanzlerin, und hier ist auch der Kabinettssaal,
in dem die Bundesregierung tagt.
Der
Bundeskanzler steht einem Kabinett von Fachministern vor. Zusammen
bilden sie die Bundesregierung, die politische Führung des
Landes. Deren Aufgabe ist es, die vom Parlament beschlossenen
Gesetze auszuführen und das Land nach außen zu vertreten.
Nach der deutschen Verfassung, dem Grundgesetz, bestimmt der Bundeskanzler
einerseits die Richtlinien der Politik. Andererseits werden Entscheidungen
im Kabinett mit Mehrheit gefällt. Die Macht des Bundeskanzlers
ist daher von Mehrheiten in der Regierung und den sie tragenden
Parlamentsfraktionen abhängig. Nur im Verteidigungsfall ist
der Bundeskanzler auch Inhaber der Befehls- und Kommandogewalt
über die Bundeswehr. In Friedenszeiten ist dies der Bundesverteidigungsminister.
Das deutsche
Volk kann den Bundeskanzler nicht direkt wählen, aber es
entscheidet alle vier Jahre indirekt darüber bei der Bundestagswahl.
Um Kanzler zu werden, muss man im Bundestag die Mehrheit aller
gewählten Abgeordneten hinter sich bringen, das ist die sogenannte
Kanzlermehrheit. Dazu muss sich die Partei des Kanzlerkandidaten
in der Regel einen Koalitionspartner suchen. Traditionell bestehen
Koalitionsregierungen in Deutschland aus zwei verschiedenen Parteien.
Welche
Ressorts, welche Minister?
Hat der Bundeskanzler
einen Koalitionspartner gefunden, geht es an die Zusammenstellung
des Kabinetts - also der Minister. Er bestimmt, wie viele Politikressorts
und Ministerien er für seine Regierung einrichten will.
Zu den wichtigsten
Ressorts gehören Wirtschaft, Umwelt, Inneres, Äußeres,
Finanzen und Verteidigung, aber auch Familie, Justiz, Verkehr
und Gesundheit. Die Bundesminister leiten ihre Ressorts in eigener
Verantwortung - innerhalb der festgelegten Richtlinien.
Die Kanzlerwahl
kommt zum Schluss
Der Bundespräsident
ernennt die Minister, die ihm der Bundeskanzler vorschlägt
- wobei in der Praxis die Parteien, die eine Regierung tragen,
selbst über ihre Minister entscheiden. Außerdem kommt
dem Bundespräsidenten die Aufgabe zu, den designierten Kanzlerkandidaten
als neuen Bundeskanzler vorzuschlagen. Gewählt wird er von
den Abgeordneten des Bundestags. Das geschieht meist erst, nachdem
die Regierungsbildung abgeschlossen ist, also Ressorts eingerichtet
und Ministerposten vergeben wurden.
Abgesetzt
werden kann der Bundeskanzler nur, wenn der Bundestag mit Mehrheit
jemand anderen zum Bundeskanzler wählt - das sogenannte konstruktive
Misstrauensvotum - oder wenn nach einer verlorenen Vertrauensabstimmung
der Bundespräsident den Bundestag auflöst.
Ein buntes
Parteienspektrum
Schwarz, Rot und Gelb hieß lange Zeit die politische Farbenlehre
in Deutschland. Dann kamen die Grünen hinzu und vor kurzer
Zeit die Dunkelroten - um in der Logik der Farben zu bleiben.
Von
Konrad Adenauer über Helmut Kohl bis Angela Merkel: Die Christlich-Demokratische
Union (CDU) im Verbund mit ihrer rein bayerischen Schwesterpartei,
der Christlich-Sozialen Union (CSU), hat über die längste
Zeit den Bundeskanzler gestellt. In der Nachkriegszeit hatten
sie ihre Anhänger vor allem unter den früheren Wählern
der katholisch geprägten Zentrumspartei gefunden. Die volkstümliche
Bezeichnung der Unionsparteien als "die Schwarzen" stammt
auch vom Zentrum, denn für dieses saßen einst viele
schwarz gewandete katholische Priester im Parlament. "Christlich"
tragen beide Parteien im Namen und werden im Parteienspektrum
als "konservativ" eingeordnet.
Traditionell
stehen sie für christlich geprägte Ideale. Als Volksparteien
suchen sie allerdings auch einen möglichst breiten Konsens
in der Bevölkerung. Als Koalitionspartner bevorzugten die
Unionsparteien bislang die liberale Freie Demokratische Partei
(FDP). Zur Not gehen sie aber auch so genannte "Große
Koalitionen" mit der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands
(SPD) ein. Das gab es auf Bundesebene erstmals Ende der 1960er-Jahre
und nun wieder seit 2005.
Rot und sozialdemokratisch
Dazwischen
hatte immer wieder die SPD im Bund das Sagen. Für die Sozialdemokraten
stehen die Bundeskanzler Willy Brandt, Helmut Schmidt und zuletzt
Gerhard Schröder. Das Rot ihres Banners verweist auf die
Wurzeln in der Arbeiterbewegung in der zweiten Hälfte des
19. Jahrhunderts. Die SPD gab es unter diesem Namen bereits in
der Weimarer Republik. Sie wurde aber, wie alle anderen Parteien,
von den Nationalsozialisten verboten; viele ihrer Mitglieder starben
in Konzentrationslagern.
Nach dem Krieg
belasteten ideologische Streitigkeiten die Partei. In ihrem "Godesberger
Programm" beschloss die SPD im Jahr 1959, sich inhaltlich
und ideologisch von einer sozialistischen Arbeiterpartei zu einer
sozialdemokratischen - und damit für mehr Bürger wählbaren
- Volkspartei zu wandeln.
Grün
- mehr als nur ökologisch
Bis Mitte
der 1980er-Jahre gab es für die Sozialdemokraten bei der
Suche nach einem Koalitionspartner nur die Wahl zwischen der FDP
und - wie in den 1960er-Jahren - der "Großen Koalition"
mit den Unionsparteien. Im Laufe der 1980er-Jahre betrat ein neuer
Koalitionspartner die politische Bühne: die Grünen.
Sie haben ihre Wurzeln in der Anti-Atomkraft- und der Friedensbewegung
der 1970er- Jahre, aber auch der Frauenbewegung sowie Bürgerinitiativen.
Sie setzen sich daher ebenso für Umweltschutz und Gleichberechtigung
der Geschlechter ein. Nach und nach gab es die ersten vorsichtigen
Bündnisse auf Lokal- und Landesebene mit den Grünen,
bis man Rot-Grün schließlich unter dem damaligen Bundeskanzler
Gerhard Schröder auch im Bund umsetzte. Daneben wird inzwischen
sogar Schwarz-Grün - zumindest auf Lokal- und Landesebene
- praktiziert.
Eigentlich
heißen die Grünen offiziell "Bündnis 90/Die
Grünen", denn 1993 vereinigten sich die im "Bündnis
90" zusammengefassten Bürgerbewegungen Ostdeutschlands
mit den Grünen. Seitdem trägt die Partei einen Doppelnamen.
Gelb steht
für liberal
Die Freie
Demokratische Partei (FDP), die im Farbenspektrum traditionell
gelb erscheint, hat ihre Position als einziges Zünglein an
der Waage zwischen den Unionsparteien und den Sozialdemokraten
verloren. Bis in die 1990er-Jahre war die FDP Juniorpartner fast
jeder Bundesregierung - seitdem nicht mehr.
Die Partei
sieht sich in der Tradition des Liberalismus in Deutschland und
lehnt staatliche Überregulierung ab. Die FDP vertritt oft
die Interessen kleiner und mittlerer Unternehmen und wird gerne
auch als "Partei der Besserverdienenden" gebrandmarkt.
Rot-Rot, für
viele SPD-Mitglieder noch ein rotes Tuch
Seit einigen
Jahren erstarkt die Linkspartei, deren Farbe ebenfalls rot ist
und die zur Unterscheidung von den Sozialdemokraten auch gerne
als dunkelrot bezeichnet wird. Die Linkspartei zieht vor allem
Wähler der SPD an. Bei den Sozialdemokraten wiederum gibt
es heftige parteiinterne Diskussionen, wie die SPD zur Linken
stehen soll. Doch mehrheitlich haben die etablierten Parteien
ein Problem mit der Linken. Das hat mit ihrer Entstehungsgeschichte
zu tun: Ihre Wurzeln im Osten sind in der früheren Sozialistischen
Einheitspartei Deutschlands (SED) der DDR zu finden, deren Mitglieder
zunächst nach der Wiedervereinigung die Partei des Demokratischen
Sozialismus (PDS) gründeten. Diesen wird immer noch eine
personelle und ideologische Nähe zum einstigen Regime vorgeworfen.
Der westliche
Wurzelstrang ist eine junge Absplitterung der SPD: die Wahlalternative
Soziale Gerechtigkeit (WASG). PDS und WASG haben sich inzwischen
zur Linkspartei vereinigt, die soziale Missstände anprangert
und sich als Vertreter des kleinen Mannes versteht. Auch mit einem
radikalen Pazifismus versucht die Linke zu punkten.
Rechtsextreme
in der deutschen Parteienlandschaft
Für Aufsehen
haben stets Erfolge der Rechtsextremen gesorgt. Unter ihnen macht
vor allem die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD)
von sich reden, die schon in den 1960er-Jahren in mehrere Landesparlamente
einzog und auch in den letzten Jahren immer wieder Landtagssitze
errang. Ein Verbotsverfahren gegen die NPD wurde 2003 vom Bundesverfassungsgericht
wegen Verfahrensfehlern gestoppt. Seitdem wird über ein neues
Verbotsverfahren diskutiert.
Auch andere
Gruppierungen am rechten Rand - wie die Republikaner und die Deutsche
Volksunion (DVU) - konnten vorübergehend in Landtage einziehen.
Allerdings ist es noch keiner rechtsextremen Partei gelungen,
bei Bundestagswahlen über die Fünf-Prozent-Hürde
zu kommen.
Die Rolle
des Bundespräsidenten
Der Amtssitz
des Bundespräsidenten in Berlin, das Schloß Bellevue
'Es muss ein Ruck durch Deutschland gehen!' Mit seiner 'Ruck-Rede'
brannte sich der frühere Bundespräsident Roman Herzog
ins Gedächtnis ein. Politischen Einfluss hat das deutsche
Staatsoberhaupt hingegen kaum.
Im Vergleich zu den Oberhäuptern anderer Staaten hat der
deutsche Bundespräsident wenig Möglichkeiten, auf das
Tagesgeschäft in der Politik einzuwirken. Er vertritt die
Bundesrepublik Deutschland völkerrechtlich und repräsentiert
das Land bei offiziellen Anlässen.
Was prüft
der Bundespräsident?
Der Bundespräsident
unterzeichnet die Gesetze; ohne seine Unterzeichnung können
sie nicht ausgefertigt werden und in Kraft treten. Allerdings
ist umstritten, inwieweit er die Gesetze wirklich prüfen
darf und ihre Ausfertigung verhindern kann. Während manche
davon ausgehen, dass er lediglich das formal korrekte Zustandekommen
des Gesetzes kontrollieren kann, räumen ihm andere auch ein
materielles, also inhaltliches Prüfungsrecht ein.
Der 2004 erstmals
gewählte Bundespräsident Horst Köhler hat sein
Prüfungsrecht weit ausgelegt. So hat er wegen verfassungsrechtlicher
Bedenken das Flugsicherungsgesetz nicht unterzeichnet, das eine
Privatisierung der Flugsicherungsbehörden vorsah; ebenso
verweigerte er die Unterschrift unter das Verbraucherinformationsgesetz.
Seltene Begnadigungen
Zu seinen
Aufgaben gehört es auch, dem Bundestag den Bundeskanzler
zur Wahl vorzuschlagen. Er ernennt und entlässt zum einen
den Bundeskanzler auf Ersuchen des Bundestages und zum anderen
die Bundesminister auf Vorschlag des Bundeskanzlers. Er hat außerdem
das Recht, Begnadigungen von Straftätern auszusprechen.
Anders als
in den USA, Frankreich oder Österreich wird der Bundespräsident
in Deutschland nicht direkt vom Volk gewählt, sondern von
der Bundesversammlung. Sie besteht aus den Mitgliedern des Bundestags
und aus einer gleichen Zahl von Delegierten, die von den Parlamenten
der Bundesländer entsandt werden. Der Bundespräsident
ist für fünf Jahre gewählt, eine Wiederwahl ist
nur einmal möglich. Wählbar ist jeder Deutsche, der
das 40. Lebensjahr vollendet hat.
Nie wieder
Weimar
Es ist historisch
begründet, dass der deutsche Bundespräsident hauptsächlich
repräsentative Aufgaben hat. Denn in der Weimarer Republik
war der damalige Reichspräsident mit weitreichender politischer
Macht ausgestattet, durfte Grundrechte aushebeln und mit Notverordnungen
regieren. Faktoren, die bei der Machtübernahme der Nationalsozialisten
eine große Rolle spielten.
|