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Hier finden
Sie eine Auflistung deutscher Flughäfen von denen aus "Billigflieger"
starten. Beim anklicken des Flughafens werden Sie direkt auf die
Webseite des jeweiligen Flughafens geleitet . Beim Anklicken des
Namens der Fluggesellschaft (z.B. Rayanair , Easyjet ) werdern
Sie auf die Webseite der jeweiligen Fluggesellschaft geleitet
. Schneller können Sie nicht an Ihre Informationen kommen
!
Moderne Flughäfen
sind weltweit sehr unterschiedlich strukturiert. Kleinere Flughäfen
wie Bremen besitzen nur eine Landebahn. Auf größeren
Flughäfen (Zürich, Frankfurt am Main) ermöglichen
mehrere Landebahnen, die z. T. in unterschiedliche Richtungen
zeigen, und eventuell mehrere Terminals eine gleichzeitige und
schnellere Abfertigung. Man kann aber bei aller Verschiedenheit
einige Grundprinzipien erkennen, die unabdingbar sind, damit die
eigentlichen Aufgaben eines Flughafens, nämlich Starten,
Landen sowie Versorgung und Beladung von Flugzeugen zu ermöglichen,
sicher und reibungslos bewerkstelligt werden können.
Funktionelle
Abläufe
Flughäfen
verzeichnen einen auf relativ engem Platz stark verdichteten Flugverkehr,
der durch Starts und Landungen zusätzlich verkompliziert
wird. Aus diesem Grunde ist eine exakte Leitung des Flugverkehrs
an Flughäfen unbedingte Voraussetzung für eine sichere
und reibungslose Abwicklung. Auf dem Vorfeld werden Bewegungen
von Flugzeugen und Fahrzeugen jeder Art von der Rollkontrolle
(engl. ground control) visuell und mittels Radar überwacht.
Die Rollkontrolle übergibt das Flugzeug für einen Start
an den Kontrollturm (engl. tower). Der Tower kontrolliert Taxiways
und Pisten, ist also für Starts und Landungen sowie An- und
Abflüge innerhalb der Kontrollzone (CTR) zuständig.
Die weitere Umgebung eines Flughafens wird von der An-/Abflugkontrolle
(arrival/departure) überwacht.
Auf einem stark frequentierten Großflughafen wie beim Flughafen
Frankfurt am Main erfolgen die Starts und Landungen, besonders
in den Rush-Hour-Zeiten im 2-Minutentakt. Durch diese engen Zeitvorgaben
wird eine Eigenschaft wichtig, die alle Flugzeuge im Flug aufweisen.
Ein Flugzeug hinterlässt auf seiner Flugbahn zwei gegenläufige
Luftwirbel, die als Wirbelschleppen (engl. wake turbulence) bezeichnet
werden. Wirbelschleppen entstehen, weil durch einen Druckunterschied
zwischen Unter- und Oberseite einer Auftrieb erzeugenden Fläche
an deren Ende eine Umströmung von unten nach oben erfolgt.
Bei ausgefahrenen Klappen, also bei Start oder Landung, verstärkt
sich in Abhängigkeit vom Gewicht (MTOW) des Flugzeuges die
Intensität der hinter dem Flugzeug verbleibenden schlauchartigen
Wirbelschleppen. Die Lebensdauer wird vom Wind und der Atmosphäre
beeinflusst. Das Auftreten von Wirbelschleppen auf Flughäfen
beeinflusst somit die An-und Abflugfrequenz sowie die Startabfolge.
Die Koordinierung der unterschiedlichen Flugzeugtypen ist Aufgabe
der Fluglotsen auf dem tower.
Die ICAO schreibt beispielsweise folgende Mindestabstände
(engl. wake turbulence separation minima) für bestimmte Gewichtsklassen
vor:
light ? light: 3 NM (C182 C182)
medium ? medium: 3 NM (A320 A320)
heavy ? medium: 5 NM (B747 A320)
heavy ? light: 6 NM (B747 C182)
Da die Kapazität mancher Flughäfen wegen der starken
Nachfrage bei vorgegebenen Ressourcen und Beschränkungen
irgendwann erschöpft ist, erhalten die Fluggesellschaften
hier enge Zeitfenster, so genannte Slots, während der eine
Fluggesellschaft einen Flughafen zum Starten oder Landen eines
Flugzeugs nutzen kann. Diese Slots sind unbedingt einzuhalten.
Das Vorhandensein von Slots mag zunächst als Repressalie
erscheinen. Tatsächlich wird hierdurch aber auch die Pünktlichkeit
im Linienverkehr gefördert.
Die Beschreibung der Passagier- und Frachtabfertigung soll hier
nicht weiter durchgeführt werden. Sie ist im Einzelnen unter
Abfertigung (Flugverkehr) zu finden.
Flughafensicherheit
Die großen Verkehrsflughäfen mit ihrer Ansammlung von
Personen auf vergleichsweise geringem Raum waren immer potentielle
Ziele von Terroristen; umso mehr nach den Anschlägen in den
USA vom 11. September 2001 .
Die Flughafensicherheit (engl. safety) bezieht sich auf die Abwehr
betrieblicher, technischer und von außen kommender Gefahren
am Boden, während mit Flugsicherheit (engl. security) die
Sicherheit im Luftraum, also die Abwehr äußerer Gefahren
im Luftverkehr gemeint ist. Als äußere Gefahren gelten
z. B. Flugzeugentführungen, Sabotageakte und andere terroristisch
motivierte Angriffe oder Eingriffe. Die Zugangsbeschränkungen
und Sicherheitskontrollen an Flughäfen gehören zu den
Maßnahmen der Flughafensicherheit, die sich direkt auf die
Flugsicherheit auswirkt.
Die meisten großen Flughäfen haben eigene von Polizeibeamten
unterstützte Sicherheitskräfte. In einigen Ländern
schützen auch Soldaten oder paramilitärische Kräfte
die Flughäfen.
Handgepäck-Vorschriften
auf Flugreisen
Wichtige
Tipps für unsere Passagiere
Zu Ihrer Sicherheit hat die Europäische Kommission die Mitnahme
von Flüssigkeiten im Handgepäck beschränkt. Hamburg
Airport hat für seine Passagiere wichtige Informationen zur
EU-Sicherheitsvorschrift zusammengestellt. Die folgenden Angaben
erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sind ohne
Gewähr. Weitere Informationen finden Sie auch beim Bundesinnenministerium
unter www.bmi.bund.de oder fragen Sie Ihre jeweilige Fluggesellschaft.
Eine Kurzfassung zum Download finden Sie in der rechten Spalte.
Was besagt die Handgepäck-Vorschrift?
Auf allen Flügen, die von Flughäfen der EU abgehen,
ist die Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck wie
Getränke, Gels und Cremes nur noch in begrenztem Maße
erlaubt. Fluggäste werden daher gebeten, möglichst auf
Flüssigkeiten im Handgepäck zu verzichten. Zugelassen
sind Flüssigkeiten in Behältern bis 100 ml, die in einem
durchsichtigen und wieder verschließbaren Plastikbeutel
von maximal einem Liter Fassungsvermögen transportiert werden.
Diese Regelungen gelten für alle Flüge zu allen Zielen,
einschließlich der USA.
Im Reisegepäck
dürfen Flüssigkeiten auch weiterhin in unbegrenzter
Menge aufgegeben werden.
Die einzelnen Behälter (Dosen, Flakons, Tuben) im Handgepäck
dürfen ein Fassungsvermögen von jeweils 100 ml nicht
überschreiten. Behältnisse, die ein größeres
Fassungsvermögen haben, müssen an der Sicherheitskontrolle
entsorgt werden, auch wenn sie nur teilweise befüllt sind.
Der transparente Beutel kann grundsätzlich eine beliebige
Anzahl von Gefäßen enthalten, muss aber vollständig
verschließbar sein. Gefäße, die nur im geöffneten
Beutel Platz finden, dürfen nicht mitgenommen werden. Das
Verschließen einfacher Plastikbeutel mit Gummiband oder
ähnlichen Hilfsmitteln ist nicht erlaubt.
Pro Passagier ist nur ein solcher Plastikbeutel erlaubt. Dieser
Plastikbeutel muss zum separaten Röntgen unaufgefordert aus
dem Handgepäck genommen werden.
Was zählt
zu Flüssigkeiten?
Zu den Flüssigkeiten zählen Gels, Pasten, Lotionen,
Mischungen von Flüssigkeiten und Feststoffen sowie der Inhalt
von Druckbehältern, wie z.B. Zahnpasta, Haargel, Getränke,
Suppen, Sirup, Parfum, Rasierschaum, Aerosole, und andere Artikel
mit ähnlicher Konsistenz. Als solche gelten zum Beispiel
flüssige Wimperntusche und Lipgloss, Deoroller, Joghurt und
Frischkäse.
Woher bekommt
man die wieder verschließbaren transparenten Tüten?
Fluggäste, die Flüssigkeiten im Handgepäck transportieren
müssen, werden gebeten, vor ihrer Anreise zum Flughafen die
Behälter in die vorgeschriebenen Plastiktüten zu verpacken.
Die wieder verschließbaren transparenten Tüten mit
einem Fassungsvermögen von maximal einem Liter können
in vielen Supermärkten als Gefrierbeutel gekauft werden.
Zulässig sind Beutel mit einem Zippverschluss, Klettverschluss,
Quetsch- oder Kordelzugverschluss.
Alternativ können Passagiere die vorgeschriebenen Tüten
an einem der vier Flight-Bag-Automaten am Hamburger Flughafen
kaufen. Diese stehen vor den Bordkartenkontrollen in Terminal
1 und Terminal 2. Eine Packung mit zwei Tüten kostet 1,-
Euro.
Was passiert,
wenn eine Cremedose oder Parfumflasche mehr als 100 ml Flüssigkeit
enthält?
Diese Cremedose oder Parfumflasche darf nicht im Handgepäck
transportiert werden. Dies ist auch dann der Fall, wenn die Cremedose
oder Parfumflasche zum Beispiel nur noch halb befüllt ist.
Sie muss vor der Sicherheitskontrolle abgegeben werden.
Was kann der
Passagier tun, wenn er vermeiden möchte, z.B. ein teures
Parfum in einem Flakon von mehr als 100 ml vor der Sicherheitskontrolle
abgeben zu müssen?
Grundsätzlich sollten Fluggäste ihre Flüssigkeiten
im Reisegepäck aufgeben. Wurde dies versäumt, können
Flüssigkeiten z. B. einem nicht mitfliegenden Bekannten oder
Verwandten mitgegeben werden, nachträglich im aufzugebenden
Reisegepäck eingecheckt werden, als Postpaket an die eigene
Adresse verschickt oder gegen Gebühr bei der Gepäckaufbewahrung
des Flughafens gelagert werden.
Was geschieht
mit Gegenständen, die dennoch vor der Sicherheitskontrolle
abgegeben werden?
Sofern Sie keine der genannten Möglichkeiten haben, müssen
diese Gegenstände in dafür vorgesehene Behälter
abgegeben werden, deren Inhalt von Hamburg Airport entsorgt wird.
Gibt es Ausnahmen
von der Beschränkung für Flüssigkeiten im Handgepäck?
Medikamente und Spezialnahrung, wie z.B. Nahrungsmittel für
Diabetiker oder Babynahrung für mitreisende Kleinkinder,
können auch außerhalb des Plastikbeutels im Handgepäck
transportiert werden, sofern sie während des Fluges benötigt
werden.
Passagiere müssen dem Sicherheitspersonal diese Flüssigkeiten
vorlegen und auf Verlangen den Bedarf während des Fluges
glaubhaft machen, z.B. durch ein Rezept.
Was gilt für
Travel Value & Duty Free Produkte, die am Flughafen gekauft
wurden?
Travel Value & Duty Free Produkte werden vor dem Verkauf mehrfach
sicherheitskontrolliert. Alle Produkte, die der Passagier im Sicherheitsbereich
eines Flughafens innerhalb der Europäischen Union kauft,
kann er in unbegrenzter Menge als Handgepäck mit in die Flugzeugkabine
nehmen. Dies gilt auch für Parfum, Kosmetik und Spirituosen.
Um die Sicherheitskette bis ins Flugzeug zu verlängern, werden
die Einkäufe an der Kasse der Travel Value & Duty Free
Shops den Reisenden in versiegelten Tüten ausgehändigt.
Zusätzlich sollte der Kunde eine Verkaufsquittung bei sich
führen, die belegt, dass die Ware an diesem Tag an diesem
Flughafen gekauft wurde.
Was gilt für
Travel Value & Duty Free Produkte, die an Bord eines Flugzeugs
gekauft wurden?
Travel Value & Duty Free Produkte, inklusive Flüssigkeiten,
die an Bord eines EU-Luftfahrtunternehmens gekauft wurden, dürfen
in unbegrenzter Menge als Handgepäck mitgeführt werden.
Bitte ausreichend
Zeit für Sicherheitskontrollen einplanen
Passagiere müssen nicht nur alle Flüssigkeiten zum separaten
Röntgen auf das Band legen, sondern auch alle größeren
elektronische Geräte, wie z. B. Laptops. Zudem müssen
Jacken und Mäntel vor der Personenkontrolle ausgezogen und
separat geröntgt werden.
Aufgrund der verstärkten Sicherheitskontrollen empfiehlt
Hamburg Airport seinen Passagieren, das Handgepäck auf das
Nötigste zu begrenzen und ausreichend Zeit für Gepäck-
und Personenkontrollen einzuplanen. Für innerdeutsche und
innereuropäische Flüge wird empfohlen, etwa 90 Minuten
vor dem Abflug am Hamburg Airport einzutreffen. Für interkontinentale
Flüge ist ein Eintreffen von bis zu drei Stunden vor dem
Abflug ratsam.
Weltweit gültige Regelungen für Handgepäck auf
Flugreisen
Welche Gegenstände
dürfen zusätzlich mit in die Kabine genommen werden?
- eine Handtasche, eine kleine Umhänge- oder Handgelenktasche
- ein Mantel, Umhang oder Reisedecke
- eine kleine Kamera oder ein Fernglas
- eine angemessene Menge an Reiselektüre
- ein Babytragekorb und Babynahrung für die Reise
- ein Paar Gehhilfen oder andere orthopädische Hilfsmittel,
auf die der Passagier angewiesen ist
- zusätzliche versiegelte Plastiktüten mit Duty-Free-Waren
Welche Gegenstände
sind im Handgepäck tabu?
Grundsätzlich dürfen im Handgepäck keine gefährlichen
Gegenstände mitgenommen werden, die dazu geeignet sind, andere
Menschen zu verletzen. Hierzu zählen:
- Waffen und waffenähnliche Gegenstände, die ein Projektil
abfeuern können, sowie Waffenimitate
- spitze und scharfe Gegenstände, wie zum Beispiel Messer
und Scheren mit einer Klingenlänge über 6 Zentimeter,
Nagelfeilen, Schraubenzieher und Flaschenöffner
- stumpfe Gegenstände, wie Golfschläger, Baseball- und
Hockeyschläger und Skateboards
- Sprengstoffe und brennbare Stoffe, wie zum Beispiel Feuerwerkskörper,
einschließlich Tischfeuerwerk,
und Fackeln, Spielzeugpistolen mit Zündplättchen, Farbe
in Sprühdosen und Gasbehälter für Campingkocher
Eine ausführliche Liste der verbotenen Gegenstände auf
Flugreisen hat das Bundesverkehrsministerium herausgegeben.
Liste der
verbotenen Gegenstände bei Flugreisen .
1. Gewehre,
Feuerwaffen & Waffen
Jedes Objekt,
das in der Lage ist oder zu sein scheint, ein Projektil abzufeuern
oder Verletzungen
hervorzurufen, einschließlich:
Alle Feuerwaffen
(Pistolen, Revolver, Gewehre, Schrotflinten usw.)
Nachbildungen und Imitationen von Feuerwaffen
Komponenten von Feuerwaffen (ausgenommen Zielfernrohre/Zielgeräte)
Luftpistolen, Gewehre und Schrotpistolen
Signalpistolen
Startpistolen
Spielzeugpistolen aller Art
Druckluftwaffen
Bolzenschussgeräte und Nagelschusspistole
Armbrüste
Katapulte
Harpunen und Harpunenabschussgeräte
Viehtötungsapparate
Betäubungsgeräte oder Elektroschocker, z.B. Betäubungsstäbe,
Elektroimpulsgeräte
Feuerzeuge, die Feuerwaffen imitieren.
2. Spitze/scharfe Waffen und scharfe Objekte
Spitze oder
scharfe Gegenstände, die Verletzungen hervorrufen können,
einschließlich:
Äxte
und Beile
Pfeile und Wurfpfeile
Kanthaken
Harpunen und Speere
Eispickel
Schlittschuhe
alle Feststell- oder Springmesser, ungeachtet der Klingenlänge
Messer, einschließlich Ritualmesser, mit Klingenlänge
über 6 cm, aus Metall oder einem anderen Material, das stark
genug ist, um es als Waffe einsetzbar zu machen.
Fleischerbeile
Macheten
Rasiermesser und -klingen (ausgenommen Sicherheits-Rasierer oder
Einmal-Rasierer mit Klingen in Kassette)
Säbel, Schwerter und Degen
Skalpelle
Scheren mit einer Klingenlänge über 6 cm
Ski- und Wanderstöcke
Wurfsterne
Werkzeuge, wenn diese als spitze oder scharfe Waffen verwendet
werden können, z.B. Bohrer und Bohraufsätze, Teppich-
und Kartonmesser, Universalmesser, alle Sägen, Schraubendreher,
Brechstangen, Zangen, Schraubenschlüssel, Lötlampen.
3. Stumpfe
Instrumente
Jedes stumpfe
Instrument, das Verletzungen hervorrufen kann, einschließlich:
Baseball-
und Softball-Schläger
Keulen oder Schlagstöcke fest oder biegsam - z.B. Knüppel,
Gummiknüppel und -stöcke
Cricketschläger
Golfschläger
Hockeyschläger
Lacrosseschläger
Kajak- und Kanupaddel
Skateboards
Billardstöcke
Angelruten
Kampfsportausrüstung, z.B. Schlagringe, Schläger, Knüppel,
Totschläger, Nunchaku, Kubatons, Kubasaunts
4. Sprengstoffe und brennbare Stoffe
Alle Sprengstoffe
oder hochentzündlichen Stoffe, die eine Gefahr für die
Gesundheit von
Fluggästen oder Besatzung oder für die technische und
allgemeine Sicherheit des Flugzeugs sowie
von Eigentum darstellen, einschließlich:
Munition
Sprengkapseln
Detonatoren und Zünder
Sprengstoffe und Explosivkörper
Nachbildungen oder Imitationen von Sprengstoffen oder Explosivkörpern
Minen und andere explosive militärische Ausrüstungsgegenstände
Granaten aller Art
Gas und Gasbehälter, z.B. Butan, Propan, Acetylen, Sauerstoff
- in großen Mengen.
Feuerwerkskörper, Fackeln aller Art und sonstige pyrotechnische
Erzeugnisse (einschließlich Kleinfeuerwerk ("party
poppers") und Spielzeugpistolen mit Zündplättchen)
Überallzündhölzer
Rauchkanister oder Rauchpatronen
Brennbare flüssige Kraftstoffe, z.B. Benzin, Diesel, Flüssiggas
für Feuerzeuge, Alkohol, Ethanol.
Farbe in Sprühdosen
Terpentin und Farbverdünner
Alkoholische Getränke von mehr als 70% vol.
5. Chemische und toxische Stoffe
Alle chemischen
oder toxischen Stoffe, die eine Gefahr für die Gesundheit
von Fluggästen oder
Besatzung oder für die technische und allgemeine Sicherheit
des Flugzeugs sowie von Eigentum
darstellen, einschließlich:
Säuren
und Basen, z.B. Batterien, die auslaufen können
Ätzende oder bleichende Stoffe, z.B. Quecksilber, Chlor
Abwehr- oder Betäubungssprays - z.B. Mace, Pfefferspray,
Tränengas
Radioaktives Material, z.B. medizinische oder gewerbliche Isotope
Gifte
Infektiöses oder biologisch gefährliches Material, z.B.
infiziertes Blut, Bakterien und Viren
Spontan entzündliches oder brennbares Material
Feuerlöscher
6. Flüssigkeiten
Flüssigkeiten
dürfen nur bei Beachtung folgender Beschränkungen im
Handgepäck mitgeführt werden:
Einzelbehältnisse dürfen ein Fassungsvermögen von
100 Millilitern oder einer gleichwertigen Maßeinheit nicht
überschreiten und sämtliche Einzelbehältnisse müssen
in einem durchsichtigen, wieder verschließbaren Plastikbeutel
mit einem Fassungsvermögen von nicht mehr als 1 Liter mitgeführt
werden. Alle Einzelbehältnisse müssen leicht in den
Plastikbeutel passen und dieser muss komplett geschlossen sein.
Zu den Flüssigkeiten zählen Gels, Pasten, Lotionen,
Mischungen von Flüssigkeiten und Feststoffen sowie der Inhalt
von Druckbehältern, wie z.B. Zahnpasta, Haargel, Getränke,
Suppen, Sirup, Parfum, Rasierschaum, Aerosole, und andere Artikel
mit ähnlicher Konsistenz.
Ausnahmen
können gewährt werden, wenn die Flüssigkeit
während der Reise verwendet wird und entweder für medizinische
oder spezielle diätetische Zwecke gebraucht wird, einschließlich
Babynahrung. Erforderlichenfalls muss der Fluggast in der Lage
sein, die Authentizität der Flüssigkeit, für die
eine Ausnahme gewährt wurde, nachzuweisen, oder
auf der Luftseite hinter der Stelle, an der die Bordkarten kontrolliert
werden, erworben wurde, sofern die Verkaufstelle genehmigten Sicherheitsverfahren
unterliegt, welche Teil des Flughafensicherheitsprogramms sind,
unter der Bedingung, dass sich die Flüssigkeit in einer manipulationssicheren
Verpackung befindet und diese einen hinreichenden Nachweis über
den Kauf an diesem Tag auf diesem Flughafen enthält, oder
im Sicherheitsbereich des Flughafens erworben wurde, sofern die
Verkaufsstelle genehmigten Sicherheitsverfahren unterliegt, welche
Teil des Flughafensicherheitsprogramms sind, oder
auf einem anderen Gemeinschaftsflughafen erworben wurde, unter
der Bedingung, dass sich die Flüssigkeit in einer manipulationssicheren
Verpackung befindet und diese einen hinreichenden Nachweis über
den Kauf an diesem Tag auf der Luftseite jenes Flughafens enthält,
oder
an Bord eines Luftfahrzeuges eines Luftfahrtunternehmens der Gemeinschaft
erworben wurde, unter der Bedingung, dass sich die Flüssigkeit
in einer manipulationssicheren Verpackung befindet und diese einen
hinreichenden Nachweis über den Kauf an diesem Tag an Bord
jenes Luftfahrzeuges enthält.
Duty-Free-Einkäufe
nach der Zugangskontrolle an einem Gemeinschaftsflughafen oder
an Bord eines Luftfahrzeugs eines Luftfahrtunternehmens der Gemeinschaft
sind also möglich. Falls noch weitere Sicherheitskontrollen
passiert werden müssen (insbesondere beim Umsteigen auf anderen
Gemeinschaftsflughäfen), muss die erworbene Flüssigkeit
zu diesem Zweck allerdings in einer manipulationssicheren Tasche
der Verkaufsstelle verpackt sein, die einen gut sichtbaren Nachweis
über Kaufdatum und Verkäufer enthält.
Abschnitt 2: Verbotene Gegenstände im aufgegebenen Gepäck
Sprengkörper,
einschließlich Detonatoren, Zünder, Granaten, Minen
und Sprengstoffe
Gase: Propan, Butan
Brennbare Flüssigkeiten, einschließlich Benzin, Methanol
Brennbare Feststoffe und reaktive Stoffe, einschließlich
Magnesium, Feueranzünder, Feuerwerkskörper, Fackeln
Feuerzeuge
Oxidationsmittel und organische Peroxide, einschließlich
Bleichmittel, Sets zur Ausbesserung von Kfz-Karosserien
Toxische oder infektiöse Stoffe, einschließlich Rattengift,
infiziertes Blut
Radioaktives Material, einschließlich medizinische oder
gewerbliche Isotope
Korrosionsmittel, einschließlich Quecksilber, Fahrzeugbatterien
Komponenten von Kfz-Kraftstoffsystemen, die Kraftstoff enthalten
haben
Dieses Liste
dient als Anhaltspunkt . Da sich diese Liste verändern kann
informieren sich bei einer bevorstehenden Liste bitte zusätzlich
bei Ihren Reiseveranstallter oder Flughafen.
Quelle: Bundesministerium
für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Schwarze
Liste
Liste der
Luftfahrtunternehmen, gegen die in der EU eine Betriebsuntersagung
ergangen ist
Durch die effizienten Flugsicherheitsnormen in Europa gilt unser
Sicherheitsstandard als einer der höchsten der Welt. Zwar
arbeiten die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten gemeinsam
mit den Behörden anderer Länder an der Erhöhung
der Sicherheitsstandards weltweit, doch gibt es immer noch einige
Luftfahrtunternehmen, deren Betrieb unter Bedingungen erfolgt,
welche unter dem notwendigen Sicherheitsniveau liegen.
Zur weiteren Verbesserung der Sicherheit in Europa hat die Europäische
Kommission in Abstimmung mit den Flugsicherheitsbehörden
der Mitgliedstaaten beschlossen, Luftfahrtunternehmen, die für
unsicher befunden werden, den Betrieb im europäischen Luftraum
zu untersagen.
Diese Luftfahrtunternehmen sind im unten stehenden Dokument aufgelistet.
Die erste Liste umfasst alle Luftfahrtunternehmen, gegen die in
Europa eine Betriebsuntersagung ergangen ist. In der zweiten Liste
sind alle Luftfahrtunternehmen aufgeführt, deren Betrieb
in Europa gewissen Bedingungen unterworfen wurde.
Die Listen werden regelmäßig aktualisiert und im Amtsblatt
der Europäischen Union veröffentlicht. Dort werden
sie als Anlagen A und B zur Verordnung der Kommission aufgeführt.
Benutzer sollten sich vergewissern, dass sie über die aktuelle
Fassung verfügen, bevor sie irgendwelche Schritte auf der
Grundlage der in diesen Listen enthaltenen Informationen unternehmen.
Passagierrecht
Welche Rechte
haben Sie als Passagier, wenn Ihr Flug Verspätung hat, der
Flug ausfällt, der von Ihnen gebuchte Flug überbucht
ist oder Ihr Gepäck verloren geht? Welche Entschädigungen
stehen Ihnen bei Flugausfall, Flugverspätung, Flugverzögerung,
Flugannullierung oder Gepäckverlust zu?
Ihre Rechte
als Flugpassagier bei Flugverspätung und Flugverzögerung:
Aufgrund der
am 17. Februar 2005 in Kraft getretenen EU-Verordnung haben europäische
Flugpassagiere weiterreichende Rechte und Ansprüche in den
Fällen verweigerter Flugtransporte, -stornierungen und bei
Flugverspätungen.
Die Entschädigung
muss für alle Flüge von EU-Fluggesellschaften geleistet
werden, gleichgültig, ob sie von einem Flughafen in der Europäischen
Union oder einem in Drittstaaten starten. Voraussetzung ist, dass
der Flug von einem EU-Land aus bzw. zu einem Zielflughafen in
ein EU-Land, auch von außerhalb der EU, durchgeführt
wird, soweit es sich um ein EU-Luftfahrunternehmen handelt.
Die Anspruchsgrundlage setzt voraus, dass der Passagier eine Reservierung
hat, zur angegebenen Zeit beim Check-In ist bzw. insofern keine
konkrete Boarding-Time angegeben war, dass der Reisende sich 45
Minuten vor der Abflugzeit am Check-In-Schalter aufgehalten hat.
Ihr Flug verzögert
sich mehr als zwei Stunden und Ihr Flugziel ist nicht weiter als
1.500 km vom Abflughafen entfernt:
> kostenlose
Verpflegung, notfalls Hotelübernachtung
Ihr Flug verzögert
sich mehr als drei Stunden und Ihr Flugziel ist nicht weiter als
3.500 km vom Abflughafen entfernt:
> kostenlose
Verpflegung, notfalls Hotelübernachtung
Ihr Flug verzögert
sich mehr als vier Stunden und Ihr Flugziel ist über 3.500
km vom Abflughafen entfernt:
> kostenlose
Verpflegung, notfalls Hotelübernachtung
Ihr Flug verzögert
sich mehr als fünf Stunden, unabhängig von der Entfernung
des Flugzieles:
> Rückerstattung
des Flugpreises oder Rückflug bei der Verspätung eines
Anschlussfluges
Regelung
des Ausgleichs und Unterstützungsleistungen für Fluggäste
im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder
großer Verspätung von Flügen, VO (EG) vom 2. Dezember
2004, wirksam ab 17.02.2005:
Neu sind auch
Entschädigungen bei Verspätungen. Bei Verzögerungen
des gebuchten Fluges von mehr als zwei Stunden bei Flügen
bis 1500 Kilometer, mehr als drei Stunden bei Flügen bis
3500 Kilometer und mehr als vier Stunden für längere
Strecken müssen die Fluggesellschaften kostenlos Verpflegung
anbieten und notfalls eine Hotelübernachtung. Bei Verspätungen
ab fünf Stunden können die Passagiere zwischen einer
Rückerstattung des Flugpreises oder einem Rückflugticket
bei Anschlussreisen wählen.
Ihre Rechte
als Flugpassagier bei Flugausfall, Überbuchung oder Flugabsage:
Bei einer Überbuchung erhalten am Flughafen zurück gelassene
Passagiere 250 Euro für Flüge bis 1500 Kilometer, 400
Euro für Flüge bis 3500 Kilometer und 600 Euro für
längere Strecken. Wenn Flüge kurzfristig gestrichen
werden und eine Reservierung dafür vorlag, steht den Reisenden
erstmals eine Entschädigung zu. Die höheren Ausgleichszahlungen
gelten nicht wie bisher nur für Linenflüge, sondern
auch für Charterflüge.
Ihre Rechte
als Flugpassagier bei Gepäckverlust oder einem Unfall während
Ihrer Flugreise:Bereits
seit Mitte 2004 gelten auch international neue Schadenersatzregeln:
Das Montrealer Übereinkommen löste das Warschauer Abkommen
aus dem Jahr 1929 ab und verbesserte die Ansprüche von Flugreisenden
im Falle eines Unfalls, bei Verspätungen und bei Gepäckverlust.
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